Zu den in diesem Angebot aufgeführten Leistungen werden folgende Punkte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtend vereinbart:
§1 Verpflichtungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Lieferung, der Auftraggeber verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung.
§2 Vereinbarungen / Nebenabreden
Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Mitarbeiter von Cook to Live getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
§3 Auftragsstornierung
Sollte der Auftrag – oder geltende Nebenabreden – vom Auftraggeber storniert werden, so werden ihm die bis dahin anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen von Veranstaltungen wird der Auftrag wie folgt abgerechnet:
8 – 14 Tage vor Veranstaltung – 25 % vom Gesamtbetrag
4 – 7 Tage vor Veranstaltung – 50 % vom Gesamtbetrag
0 – 3 Tage vor Veranstaltung – 100 % vom Gesamtbetrag
§4 Leistungsgarantie
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei Cook to Live anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.
§5 Stornierung von Coaching / Personal
Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn wird dem Auftraggeber eine Rechnung von 50% von dem erwarteten Auftrag in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung unter 48 Stunden werden 80% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich, falls nicht anders vereinbart, auf das ganze Angebot und nicht auf einzelne Positionen. Falls nicht anders vereinbart, besteht weder Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Leistungen nach Aufwand nicht ausgeschlossen.
§6 Ausführung
Sollten sich die Anforderungen des Auftraggebers ändern, behält sich Cook to Live vor, Preisänderungen vorzunehmen. Cook to Live behält sich vor, den Auftrag aus wichtigem Grund (drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.
§7 Haftung
Vorbehaltlich anderer als in diesen AGB´s getroffenen Regelungen haftet Cook to Live auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eventuelle Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung, diese sind schriftlich zu erbringen. Ein dem Auftraggeber zustehender Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Wird Cook to Live selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.
§8 Abrechnung
Cook to Live hat das Recht, im Vorfeld eine Anzahlung zu verlangen. Eine genaue Einzelabrechnung ist von Cook to Live innerhalb einer Woche nach Vertragsausführung zu erbringen. Die Zahlung der Rechnung ist vom Auftraggeber nach Erstellung der Einzelabrechnung binnen zwei Wochen zu leisten.
§9 Werbung / Marketing
Der Auftraggeber und Cook to Live sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte irgend einer der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Angebotes ungültig sein, so berührt dies nicht den Auftrag als solchen. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Marburg